Verordnung

- Die Direktion bittet die Campinggäste, folgende Regeln einzuhalten, urn sich und den anderen einen angenehmen Urlaub zu gewährleisten.

– Die Eintragung Im Büro ist obligatorisch. Alle Gaste haben bei derAnkunft ein Erkennungsdokument abzugeben.

– Der Besuch von Freunden und Verwandten ist nur mit der beson deren Eralubnis der Direktion möglich. Die zugelassenen Personen müssen am Eingang einen Personalausweis hinterlegen und wenn ihr Besuch die Dauer von 60 Minuten überschreitet, den normalen Tagestarif bezahlen.

-DerAufenthalt wird mit der Anzahl der auf dem Platz verbrachten Nächte verrechnet die Abreisen sollen vor 13.00 Uhr erfolgen, da sonst em weiterer iag dazugerechnet wird.

– Die Gäste werden gebeten alle Regein und die Campingpreise zu beachten.

– Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr dürfen Zelte weder aufgestellt noch zusammengepackt werden.

– Das Ausrufen per Lautsprecher erfolgt nur von 10,00 bis 13,00 Uhr und von 16,00 bis 21,00 Uhr.

– Abtälle müssen in die dafür bestimmten und Überall aufgestellten Eimer gebracht werden.

– Es wird gebeten, Wäsche und Geschirr in den dafür bestimmten Vorrichtungen zu waschen.

– Auf dem Campingplatz und Umgebung dürfen keine Feuer entfacht werden.

– Hunden ist der Zutritt verboten.

– Der Campingplatz wird durchgehend bewacht, jedoch übernimmt die Direktion keine Verantwortung für Privatgegenstände, Geld und Wertsachen.

– Alle obenstehende Punkte sind einzuhalten. Das Personal kann Gäste, die sich nicht an die Regeln halten, bei der Direktion verklagen.

– Um Mitternacht wird die Einfahrtfür Autos geschlossen. Diesbezüglich ist auch die Ausfahrt nicht mehr erlaubt.

Man bittet von 24.00 Uhr bis 7.00 Uhr Ruhe einzuhalten und von 13 Uhr his 15.30 Uhr.

– Motorräder können bei abgeschaltetem Motor auf den Platz geschoben werden.

– Die Gäste haben die Anordnungen der Direktion zu befolgen, besonders was das Parken von Autos, Wohnwagen und die Platzerteilung von Zelten betrifft.